Barrierefreier Internetauftritt:
Manche müssens, andere solltens, wir machens - auch für Sie!
Wir setzen für Sie um, was Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen fordern:
"Internetangebote und grafische Programmoberflächen müssen in allgemein üblicher Weise und ohne fremde Hilfe nutzbar sein"
(vergleiche BGG, §4 / §11).