Barrierefreier Internetauftritt:
Manche müssens, andere solltens, wir machens - auch für Sie!

Wir setzen für Sie um, was Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen fordern:
"Internetangebote und grafische Programmoberflächen müssen in allgemein üblicher Weise und ohne fremde Hilfe nutzbar sein"
(vergleiche BGG, §4 / §11).

 

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